Statusfeststellung Sozialversicherungspflicht

Wichtige Hinweise zur sozialversicherungsrechtlichen Abwicklung

Die Entscheidung über den künftigen Sozialversicherungsstatus treffen ausschließlich die Sozialversicherungsträger. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beurteilung kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Eine Entscheidung wird dann von dem angerufenen Gericht getroffen. Für die Entscheidung des Gerichts ist immer der abhängig gemachte Einzelfall abhängig. Eine Gewähr für eine sozialversicherungsfreie Beurteilung kann daher nicht übernommen werden.

Gerne veranlassen wir für Sie hier die kostenfreie Prüfung der Sozialversicherungspflicht!

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Prüfung Sozialversicherungspflicht

Befreiung und Prüfung der Sozialversicherungspflicht

Fragebogen Prüfung / Befreiung Sozialversicherungspflicht

  • Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH
  • mitarbeitende Gesellschafter in einer GmbH (ab 1% GmbH-Anteil)
  • Geschäftsführer einer Familien GmbH
  • Fremdgeschäftsführer einer GmbH
  • Prokuristen
  • Einzelunternehmen
  • Familienangehörige, die im sozialversicherungspflichtigen
  • Beschäftigungsverhältnis im Familienunternehmen stehen
  • Ehegatten
  • Verlobte – Lebensgefährten
  • geschiedene Ehepartner
  • Kinder
  • Verwandte und Verschwägerte
  • Eltern und sonstige Familienangehörige in Handwerksbetrieben
  • Einzelhandelsunternehmen
  • Gaststätten
  • Praxis (Ärzte, Heilpraktiker etc.)
  • Kanzlei (Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar etc.)
  • Ingenieur- und Architekturbüros etc.

Pluspunkte für die Befreiung der Sozialversicherungspflicht:

  • mitunterschriebene Darlehensverträge für das Unternehmen
  • mitunterschriebene Bürgschaftserklärungen für das Unternehmen
  • mitunterschriebene Leasingverträge für das Unternehmen
  • Handlungsvollmacht für das Unternehmen
  • Kontovollmacht für das Unternehmen
  • unübliche Gehaltshöhe, konjunkturabhängiges Gehalt
  • Sondervergünstigungen
  • Keine geregelte Arbeitszeit

Existenzgründer können sich für die Zukunft von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen!

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Befreiung Sozialversicherungspflicht

Oft zahlen Führungskräfte und Familienangehörige in die Sozialversicherung ein, obwohl sie es nicht müssten und es ihnen nichts bringt. Von staatlicher Seite erfolgt hierüber leider keine Aufklärung. So verschleudern viele Unwissende ihr wertvolles Kapital an Sozialkassen, statt dieses besser selbst und sinnvoll arbeiten zu lassen. Es ist so paradox, dass man es kaum glauben mag. Arbeitsämter verweigern mitarbeitenden Familienangehörigen regelmäßig Leistungen, obwohl sie deren Beiträge über Jahre vereinnahmt haben. Die Beiträge werden von Arbeitnehmern entrichtet, weil sie hierüber nicht aufgeklärt werden. Das Erwachen kommt erst, wenn man nach Verlust des Arbeitsplatzes Leistungen beansprucht und das Arbeitsamt sagt, dass keine Leistungsansprüche bestünden. Die Begründung: Man sei eigentlich selbständig ohne Sozialversicherungspflicht.

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